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Sie haben zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen?

Dank neuer Urteile des BGH, besteht nun die Möglichkeit, bei allen noch laufenden, sowie Verträgen, die nach dem 01. Januar 2003 gekündigt wurden oder ausgelaufen sind, diese zu widerrufen und Ihr Geld zurückzufordern.

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Lebensversicherung - Rückerstattung In nur drei einachen Schritten

Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg. Angefangen mit der kostenlosen und unverbindlichen Prüfung Ihrer Unterlagen, dem professionellen Widerruf durch unsere Experten bis hin zur erfolgreichen Rückerstattung. checkalles.com arbeitet auf reiner Erfolgsbasis. So gewährleisten wir, dass wir nur im Interesse des Kunden handeln.

1. Vertragsüberprüfung

Bei Ihnen vor Ort

Ihre Vertragsunterlagen werden kostenlos und unverbindlich von Experten bei Ihnen vor Ort geprüft. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

2. Widerruf

Nach erfolgreicher Prüfung können Sie uns für den Widerruf Ihrer Lebensversicherung beauftragen.

3. Rückerstattung

Nach erfolgreichem Widerruf erhalten Sie Ihre Rückerstattung. Nur dann erhält checkalles.com eine Erfolgsprovision in Höhe von 25% des geldwerten Vermögensvorteils.

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Fragen und Antworten Alles Wichtige kurz erklärt.

Welche Verträge sind von den neuen Urteilen betroffen?

Es geht um Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen die zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Dabei bekamen die Kunden zum Vertragsabschluss nicht alle Vertragsunterlagen ausgehändigt, sondern erst später zusammen mit dem Versicherungsschein. Der Versicherungsvertrag galt dann als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen (nach 2004 innerhalb von 30 Tagen) widersprochen haben.

Worum ging es in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof?

Ausgangspunkt sind fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen bei vielen dieser Verträge. Ist die Belehrung fehlerhaft, hat die Widerspruchsfrist nie begonnen und Sie können Ihren Vertrag nach vielen Jahren heute noch widerrufen.

Warum sollte ich meinen Vertrag widerrufen statt zu kündigen?

Weil Sie die Chance auf mehr Geld haben. Je nachdem, wie viel Sie eingezahlt haben, können Sie bei einer Rückabwicklung schnell einige tausend Euro mehr bekommen als bei einer Kündigung. Der Vorteil bei Widerspruch und Rückabwicklung statt Kündigung: Haben Sie erfolgreich widersprochen, muss der Versicherer Ihnen alle Ihre eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückzahlen. Abziehen darf er nur die Kosten für den „genossenen Versicherungsschutz“, zum Beispiel die Risikobeiträge für den Todesfallschutz, nicht jedoch Abschluss- und Verwaltungskosten.

Beispiel: Sie haben im Jahr 1995 einen Lebensversicherungsvertrag und zahlen monatlich 100,- Euro. Wenn Sie den Vertrag im Jahr 2015 kündigen würden, könnte sich ein Rückkaufswert von etwa 11.000,- Euro ergeben. In Wirklichkeit haben Sie in den vergangenen Jahren jedoch ca. 24.000,- Euro eingezahlt.

Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs und der anschließenden Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung erhalten Sie die eingezahlten 24.000,- Euro (abzgl. des Risikoanteils) zurück. Zusätzlich erhalten Sie noch die Nutzungsentschädigung, also die Verzinsung dieses Betrages. Der Widerruf ist also die deutlich bessere Alternative.

Was ist mit bereits gekündigten bzw. ausgelaufenen Verträge?

Sofern Ihr Vertrag nach dem 01.01.2003 gekündigt wurde oder ausgelaufen ist kann sich für Sie eine Überprüfung wirklich lohnen, denn auch diese Verträge können Sie noch rückabwickeln. Bei gekündigten Verträgen erhalten Sie nachträglich die Differenz aus dem Rückkaufswert und den Ansprüchen aus der Rückabwicklung. Bei ausgelaufenen Verträgen haben Sie noch Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung.

Wie kann mir checkalles.com helfen und wie lang dauert es?

Sollten Sie Anspruch auf Widerruf Ihrer Lebensversicherung und die damit verbundene Rückerstattung haben, stellt checkalles.com basierend auf historischen Daten sämtliche fallrelevanten Nachweise zusammen. Wir kümmern uns um den gesamten Schriftverkehr und die Kommunikation mit der Versicherung. Es ist nie einfach, einen Widerruf durchzuführen und eine Rückerstattung zu erhalten, aber checkalles.com hat das Wissen und die Expertise, um es einfacher zu machen.

Die Dauer bis Ihre Lebensversicherung vollständig rückabgewickelt ist hängt von der jeweiligen Versicherung ab und liegt durchschnittlich bei 3 bis 9 Monaten, abhängig davon ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann oder ob ein Prozess geführt werden muss.

Mit welchen Kosten muß ich rechnen?

Nur im Erfolgsfall erhählt checkalles.com eine Provision in Höhe von 15% des für Sie erzielten geldwerten Vermögensvorteils. Der geldwerte Vermögensvorteil ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten.

Im Fall des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung übernimmt der beauftragte Rechtsanwalt die Deckungsanfrage gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Erteilt die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, führt der Rechtsanwalt den Widerruf durch.
Falls der Anbieter der Lebensversicherung eine Rückerstattung ablehnt, wird das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
In dem Fall, dass die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt oder keine Rechtsschutzversicherung besteht, entscheidet checkalles.com nach freiem Ermessen, ob dem Kunden ein weiteres Vorgehen ohne zusätzliche Kosten angeboten wird.